Buchcover Lizenzbedingungen

Die nachfolgenden Lizenzbedingungen legen fest, wie und für Premade Cover und individuell erstellte Buchcover verwendet werden können. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Lizenzen

1.1  Bei der Nutzung des erworbenen Buchcovers sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des deutschen Urhebergesetzes (UrhG) zu beachten. Alle durch den Anbieter bereitgestellten Dateien sind urheberrechtlich geschützt.

1.2  Der Anbieter räumt Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das fertiggestellte Buchcover unter den dazugehörigen Lizenzbeschreibungen zu nutzen.

1.3  Sie erhalten eine Standard Lizenz, um das Buchcover für Ihr Buch zu verwenden und zu veröffentlichen. Das Buch sollte eine Auflage von 500.000 Exemplaren nicht übersteigen. Wird die Auflage überschritten oder sollen auch Merchandising-Artikel verkauft werden, so muss eine Erweiterte Lizenz erworben werden.

1.4  Ein Weiterverkauf oder die Nutzung für andere Bücher und Projekte ist nicht gestattet.

1.5  Es ist untersagt Unterlizenzen zu erteilen. Eine Übertragung oder Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.

1.6  An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

1.7 Werden mehrere Entwürfe erstellt, so erfolgt die Lizenzierung, (wenn nichts anderes vereinbart wurde), am Favoriten (für 1 Buchcover).

2. Weitergabe und Änderungen

2.1  Vom Anbieter gefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte sowie fertige Daten und Dateien dürfen nicht ohne seine schriftliche Freigabe, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist der Anbieter berechtigt eine Vertragsstrafe, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

2.2  Sie können das Buchcover für Werbezwecke nutzen (z.B. Abbildung des Covers auf Postkarten, Lesezeichen, Flyer, Werbebanner), wenn das Buchcover dabei nicht verändert bzw. ergänzt wird oder Bildelemente des Covers einzeln verwendet werden.

3. Umfang und Mehrfachnutzungen

3.1  Die Cover dürfen nur für den jeweils vereinbarten Nutzungszweck verwendet werden. Es ist nicht gestattet, eigenständig aus einem E-Book-Cover ein Printcover zu erstellen. Jede anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Ein Verstoß berechtigt den Anbieter eine Vertragsstrafe für diese erweiterte Nutzung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

3.2  Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so kann der Anbieter die Zahlung einer Vergütung für die zusätzliche Nutzung verlangen.

3.3  Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Anbieters.

3.4  Über den Umfang der Nutzung stehen dem Anbieter Auskunftsansprüche zu.

4. Dateien

4.1  Die Herausgabe von Daten erfolgt nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien.

4.2  Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich Eigentum des Anbieters. Er ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, oder Handzeichnungen an Sie herauszugeben. Eine Herausgabe dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.

5 Urheberrechtsvermerk

5.1  Der Anbieter ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ihn eine Vertragsstrafe, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

5.2  Ist der Vertragsgegenstand ein Buchcover (egal ob E-Book, Taschenbuch oder Hardcover) verpflichten Sie sich, im Falle einer Veröffentlichung, im Impressum des Buches einer der folgenden Urheberrechtsvermerke anzugeben:

  • Umschlaggestaltung: Grafikstudio Richter
  • Umschlaggestaltung & Umschlagmotiv: Grafikstudio Richter
    (wenn auch die verwendeten Fotos oder Grafiken von mir sind)

6 Belegexemplar

Ja. Sobald das Printbuch veröffentlicht wurde, erhalte ich von Ihnen ein Belegexemplar. Das dient mir zur Qualitätskontrolle und zu Referenzzwecken.

7 Sonstiges

7.1  Vorschläge, Mitarbeit und Weisungen durch Sie, aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen, haben keinen Einfluss auf den Preis. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.

7.2  Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Dies gilt auch für die Überprüfung von kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeiten oder die Verwendbarkeit der Arbeiten. Entsprechende Recherchen liegen in Ihrer Verantwortung.

7.3 Creative Commons Zero (CC0) Lizenz
Auch wenn ein Foto, Bild oder Grafik unter der Creative Commons Zero (CC0) Lizenz läuft, kann es vorkommen, dass der eigentliche Urheber der Bilder nichts davon weiß, sich hier also jemand mit fremden Federn schmückt und Werke von Dritten zum Download anbietet.
Trotz Recherche, also Vergleich von Anbieterdaten auf verschiedenen Portalen, kann ich nicht dafür Garantie übernehmen, dass es sich hier um einen Irrtum handelt. Es obliegt daher dem Auftraggeber, also Ihnen, hier ein Verwendungsrecht der Bilder einzuholen.