Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber ausschließlich.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag und auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Im Falle eines Verstoßes ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu zahlen.
2.4 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Übertragung an Dritte bedarf ebenfalls schriftlicher Zustimmung. Der Grafikdesignerin steht es frei, für die Übertragung eines erweiterten oder zusätzlichen Nutzungsrechts eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
2.4a Nutzungsrechte für Buchcover:
Umfang: Für individuell gestaltete Buchcover (E-Book oder Print) wird dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Es gilt ausschließlich für das beauftragte Buch und den Zweck der Gestaltung sowie zur Veröffentlichung im Selbstverlag auf Selfpublishing-Plattformen.
Nutzung: Die Nutzung zu Werbezwecken (z. B. Abbildung des gesamten Covers auf Websites, Lesezeichen, Social Media) ist zulässig, sofern das Cover nicht verändert, ergänzt oder in Einzelteilen verwendet wird. Eine Nutzung für andere Bücher oder Zwecke (z. B. die eigenständige Umwandlung eines E-Book-Covers in ein Printcover) sowie ein Weiterverkauf sind nicht gestattet.
Lizenz: Es gilt die Standard Lizenz mit einer maximalen Auflagenhöhe von 500.000 veröffentlichten Exemplaren (digital oder gedruckt, entgeltlich oder unentgeltlich). Bei Überschreitung dieser Grenze oder bei geplanter Nutzung für Merchandising-Zwecke (z. B. T-Shirts, Taschen, Tassen) ist vorab eine Erweiterte Lizenz zu erwerben.
Entwürfe: Nutzungsrechte bestehen nur am final übergebenen Cover. Entwürfe, Skizzen und Varianten verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin und dürfen nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Verlag: Bei Verlagsveröffentlichung ist die Nutzung durch den Autor auf Werbezwecke beschränkt.
Weitergabe: Eine Weitergabe des Covers oder der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht erlaubt. Die technische Weitergabe an Dienstleister (z. B. Druckereien, Distributoren, Konvertierungsdienste) ist zulässig, sofern diese keine eigenen Rechte daran erwerben oder urheberrechtlich relevante Änderungen daran vornehmen.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
2.6 Die Grafikdesignerin ist auf allen Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. Im Falle eines Verstoßes ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu zahlen. Ist der Vertragsgegenstand ein Buchcover (E-Book oder Print) verpflichtet sich der Auftraggeber im Impressum des Buches (bei E-Books in der Leseprobe einsehbar) einer der folgenden Urheberrechtsvermerke anzugeben:
Umschlaggestaltung: Grafikstudio Richter
Umschlaggestaltung & Umschlagmotiv: Grafikstudio Richter
(bei Bildmaterial von der Grafikdesignerin)
2.7 Vorschläge, Weisungen oder Mitwirkung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter aus technischen, gestalterischen oder sonstigen Gründen begründen kein Miturheberrecht und beeinflussen die Vergütung nicht.
2.8 Die Nutzung ist auf den vereinbarten Umfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) beschränkt. Eine weitergehende Nutzung berechtigt die Grafikdesignerin zur Nachvergütung. Im Falle eines Verstoßes ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu zahlen.
2.9 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ebenso beinhaltet der Vertrag nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten. Entsprechende Recherchen und die Verantwortung hierfür liegen beim Auftraggeber.
2.10 Ein Weiterverkaufsrecht oder Bearbeitungsrecht ist nicht enthalten und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.11 Zur Überprüfung des Nutzungsumfangs kann die Grafikdesignerin vom Auftraggeber Auskunft über Art, Umfang und Dauer der Nutzung verlangen.
3. Eigentum an Entwürfen und Daten
3.1 Es werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht das Eigentum übertragen.
3.2 Sämtliche im Rahmen des Projekts entstandenen Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Die Herausgabe offener Dateien bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3.3 Von der Grafikdesignerin bereitgestellte Dateien dürfen nur mit derer ausdrücklicher Zustimmung verändert werden.
3.4 Originale (z. B. handgefertigte Illustrationen) bleiben ausschließlich Eigentum der Grafikdesignerin. Eine Überlassung dieser Originale ist nur im Einzelfall gegen ein zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich.
4. Vergütung, Fälligkeit und Verzug
4.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden Entwürfe erneut oder in größerem Umfang genutzt, ist eine zusätzliche Vergütung zu zahlen.
4.2 Alle Leistungen sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.3 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum der Rechnung.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die Grafikdesignerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ggf. Schadensersatz zu fordern.
5. Sonderleistungen, Fremd- und Nebenkosten
5.1 Sonderleistungen (z. B. zusätzliche Korrekturrunden, Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Drucküberwachung) werden nach Aufwand gesondert berechnet.
5.2 Fremdleistungen (z. B. Druck) können im Namen und auf Rechnung der Grafikdesignerin beauftragt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen daraus entstehenden Verbindlichkeiten freizustellen.
5.3 Technische Nebenkosten, Materialkosten, Reisekosten usw., die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Maße etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
6.2 Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte an überlassenem Material zu verfügen. Bei Verstößen stellt er die Grafikdesignerin von allen Ansprüchen Dritter frei.
6.3 Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung oder verspätete Zulieferung durch den Auftraggeber berechtigen die Grafikdesignerin zur Anpassung der Zeitplanung und ggf. der Vergütung. Kommt der Auftraggeber nach Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Grafikdesignerin vom Vertrag zurückzutreten, sie behält in diesem Fall ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beanstandungen gleich welcher Art innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt die fristgerechte Mitteilung, gelten die Leistungen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Hiermit gilt der Auftrag als beendet.
6.5 Der Auftraggeber hat geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um eine unbefugte Nutzung der Arbeitsergebnisse durch Dritte zu verhindern.
7. Gestaltungsfreiheit und Abnahme
7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen aufgrund künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen.
7.2 Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen, trägt er die Mehrkosten.
7.3 Erfolgt innerhalb der vereinbarten Rückmeldefrist keine Reaktion, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640Abs. 2 BGB). Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
8. Belegexemplare und Eigenwerbung
8.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten stellt der Auftraggeber der Grafikdesignerin unaufgefordert und unentgeltlich mindestens ein einwandfreies Belegexemplar zur Verfügung.
8.2 Die Grafikdesignerin ist berechtigt, diese Belegexemplare sowie sämtliche im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeiten zur Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden und auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen.
9. Verwendung von Fremdmaterial / Stockfotos und Schriftarten
9.1 Werden Stockfotos oder Drittmaterial im Namen des Auftraggebers lizenziert, gehen die entsprechenden Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich.
9.2 Auch bei Materialien mit angeblich „freier Lizenz“ (z. B. CC0) bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu prüfen und zu gewährleisten. Trotz sorgfältiger Prüfung wird für CC0-Material keine rechtliche Garantie übernommen. Die finale Prüfverantwortung liegt beim Auftraggeber.
9.3 Standardmäßig werden lizenzfreie Schriftarten (z. B. CC0) verwendet. Bei kostenpflichtigen Schriften entstehen zusätzliche Lizenzkosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind.
9.4 Das Urheberrecht an selbst entworfenen Schriftarten verbleibt bei der Grafikdesignerin. Dem Auftraggeber wird für den vereinbarten Zweck ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
10. Liefer- und Abgabetermine
10.1 Die Grafikdesignerin bemüht sich, vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Termine gelten jedoch nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden.
10.2 Verzögert sich die Leistung, ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – mindestens 14 Kalendertage – zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte berechtigt. Die Nachfrist beginnt mit dem Zugang eines entsprechenden Mahnschreibens bei der Grafikdesignerin.
10.3 Für Schäden aus Lieferverzug haftet die Grafikdesignerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für mittelbare oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
10.4 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von der Grafikdesignerin nicht zu vertretende Umstände – wie z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Störungen im Bereich der Telekommunikationsanbieter – verlängern Lieferfristen um die Dauer der Störung zuzüglich eines angemessenen Anpassungspuffers von bis zu 14 Tagen. Die Grafikdesignerin informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Verzögerungen.
11. Haftung
11.1 Die Grafikdesignerin haftet für entstandene Schäden (z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Layouts) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für typische, vorhersehbare Schäden. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet sie auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
11.2 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Produktionsdaten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit, Funktionsfähigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikdesignerin.
11.3 Die Grafikdesignerin übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
11.4 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Datenträgern haftet die Grafikdesignerin nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11.5 Die Grafikdesignerin kann auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter (z. B. Druckereien) in eigenem Namen, jedoch im Interesse und auf Kosten des Auftraggebers beauftragen. In diesem Fall gelten Dritte nicht als Erfüllungsgehilfen der Grafikdesignerin; eine Haftung für deren Leistungen wird ausgeschlossen.
11.6 Die Grafikdesignerin haftet nicht für Schäden oder Rechtsverletzungen, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte oder Materialien verursacht werden. Ebenso übernimmt sie keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von verwendeten Drittinhalten (z. B. Bildmaterial, Schriften), auch wenn diese von der Grafikdesignerin ausgewählt oder vorgeschlagen wurden. Der Auftraggeber haftet allein für die rechtliche Zulässigkeit der eingebrachten Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Jugendschutz, und stellt die Grafikdesignerin im Falle von Ansprüchen Dritter von jeglicher Haftung frei.
11.7 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12. Vertragsauflösung
12.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, so behält die Grafikdesignerin ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen. Diese umfasst auch den entgangenen Gewinn, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Weitere im Rahmen des Auftrags entstandene Kosten sind zu erstatten. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall eine pauschale Vergütung wie folgt:
- Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 % der vereinbarten Vergütung. Bei Kündigung 5 Tage vor Arbeitsbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Die Pauschale deckt u. a. Vorbereitungsaufwand, Projektorganisation, Zeitsperrung im Kalender sowie ggf. bereits erfolgte administrative oder konzeptionelle Vorarbeiten.
- Bei Kündigung nach Arbeitsbeginn ist die bis dahin erbrachte Leistung vollständig zu vergüten. Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, so gilt eine anteilige Berechnung auf Grundlage des Projektfortschritts. Etwaige ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
12.2 Bei Eintritt höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund ist die Grafikdesignerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichten sich beide Parteien, über eine angemessene Verschiebung, Teilabrechnung oder sonstige einvernehmliche Lösung zu verhandeln. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber anteilig zu vergüten.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
13.1 Widerrufsbelehrung:
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss er der Grafikdesignerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
13.2 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dazu zählen insbesondere kundenspezifische Grafikdienstleistungen und individuelle Einzelfertigungen (z. B. personalisierte Grafiken, Coverdesigns, Premade Cover mit individuellem Titel/Autorenname).
- Bei Verträgen über Dienstleistungen (z. B. Beratung, Konzeptentwicklung, Entwurfserstellung) erlischt das Widerrufsrecht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde, der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Verbraucher bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter sein Widerrufsrecht verliert. Im Falle eines Widerrufs nach bereits begonnenen Dienstleistungen hat der Verbraucher einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.
13.3 Folgen des Widerrufs:
Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat die Grafikdesignerin alle Zahlungen, die sie erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die vom der Grafikdesignerin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Grafikdesignerin eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
14. Künstlersozialkasse / Abgabenpflicht
Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Beauftragung eines selbstständigen Designers unter Umständen eine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse besteht. Die Prüfung und Einhaltung dieser Pflicht obliegt allein dem Auftraggeber.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand (sofern der Auftraggeber Kaufmann ist) ist der Sitz der Grafikdesignerin.
15.3 Vertragssprache ist Deutsch.
15.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: Juli 2025